| 1) |
Befreiung der Landbevölkerung von der Armut. |
| 2) |
Linderung der Armut gesellschaftlich schlechter gestellter Frauen und Männer durch Anleitung zur Selbständigkeit. |
| 3) |
Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für arbeitslose Frauen und Jugendliche, vor allem aus der armen Bevölkerungsschicht, zur Begrenzung der Arbeitslosigkeit im Lande. |
| 4) |
Erhöhung des Lebensstandards und der Einkommen der Frauen und Männer im Tätigkeitsgebiet der Organisation sowie finanzielle Hilfestellung durch das Mikrokreditprogramm zur Verbesserung der sozialökonomischen Entwicklung und Linderung der Armut. |
| 5) |
Praxisorientierte Schulungen für die ungebildete Bevölkerung, Bekämpfung des Analphabetismus und Gründung von Ganztagsschulen für Kinder und Erwachsene. |
| 6) |
Wahrung der Rechte armer Frauen. |
| 7) |
Unterstützung der armen Landbevölkerung durch das Mikrokreditprogramm und Förderung der Klein- und Heimindustrie. |
| 8) |
Beschaffung von landwirtschaftlichen Mitteln und Güter für die Bauern durch Mikrokredite. |
| 9) |
Finanzielle Unterstützung für die Zucht und Aufzucht von Haustieren wie Rinder, Ziegen, Geflügel, Schafe etc. |
| 10) |
Praktische Schulungen für arbeitslose Frauen und Männer im Umgang mit dem Handwebstuhl und in der Heimindustrie (z. B. Nähen, Sticken und Flechten) zur Fertigung von Bekleidung etc. |
| 11) |
Unterstützung der Fischzucht und -produktion durch finanzielle Hilfe und praktische Ausbildung. Einrichtung von Brutplätzen. |
| 12) |
Förderung des Gesundheitswesens, Verbesserung der Ernährung und Pflege der Umgebung in den Tätigkeitsgebieten. |
| 13) |
Gewährung von Darlehen und Rehabilitationshilfe für Menschen, die von Naturkatastrophen betroffen sind. |
| 14) |
Hilfeleistung zur Steigerung der Einkommen, Vertiefung von Sachkenntnissen in verschiedenen Berufen durch das Mikrokreditprogramm. |